Allgemeine Geschäftsbedingungen - Miete
Der Mietgegenstand, die Mietdauer, der Übergabezeitpunkt, der Mietzins und die Zahlungskonditionen ergeben sich aus der Offerte.
Der Mieter überprüft die Qualität und Vollständigkeit des Mietgegenstandes bei der Übergabe. Wenn er Beanstandungen bezüglich Menge und Qualität des Mietgegenstandes hat, kann er dies während 5 Tagen schriftlich melden. Sollte keine Meldung innerhalb dieser Frist eintreffen, gilt der Mietgegenstand als durch den Mieter abgenommen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sach- und vertragsgemäss zu gebrauchen. Er ist nicht berechtigt, irgendwelche Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen. Allenfalls auftretende Mängel hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Unterhaltsarbeiten und Reparaturen - auch in geringem Umfang - dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.
Die Untervermietung des Mietgegenstandes ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
Der Vermieter gewährt den Gebrauch des Mietgegenstandes in dem Zustand bei Übergabe. Er haftet nicht für anfängliche Sachmängel, die er nicht zu vertreten hat.
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere den Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar am Mietgegenstand entstanden sind, kann der Mieter nur dann geltend machen, wenn dem Vermieter grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder er wesentliche Vertragsverpflichtungen schuldhaft verletzt hat. Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung des Vermieters, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Arbeits- oder Produktionsausfalls, ist ausgeschlossen.
Die Versicherung des Mietgegenstandes ist Sache des Mieters, ausser er schliesst eine Versicherung gegen Vandalismus und Diebstahl als optionalen Service bei der PopUp Piazza AG ab. Im Falle eines Schadenseintritts hat der Mieter den Vermieter unverzüglich sowohl über die Art als auch über das Zustandekommen des Schadens zu unterrichten.
Zum Ende der Mietdauer hat der Mieter den Mietgegenstand in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die zur Herstellung eines ordnungsgemässen Zustands erforderlichen Aufwendungen selbst vornehmen zu lassen und die angefallenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Die natürliche Verwitterung der Module wird vom Vermieter in Kauf genommen, daraus entstehen dem Mieter keine Kosten. Bis zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands des Mietgegenstandes gilt dieser nicht als zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kauf
Die Kaufgegenstände, der Übergabezeitpunkt, der Preis und die Zahlungskonditionen ergeben sich aus der Offerte.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Kaufgegenstände im Eigentum der PopUp Piazza AG. Der Kunde verzichtet darauf, allfällige Forderungen aus dem Kaufvertrag gegenüber der PopUp Piazza AG zur Verrechnung zu bringen (Verzicht auf Verrechnung).
Auf Kundenwunsch werden die Kaufgegenstände maximal für drei Monate nach vereinbartem Übergabezeitpunkt kostenlos eingelagert. Danach ist die PopUp Piazza AG berechtigt, Lagergebühren zu erheben und unverzüglich den Kaufpreis einzufordern. Die Gewährleistungsfrist beginnt in diesen Fällen nach dem gemäss Offerte vereinbarten Übergabezeitpunkt.
Bei Lieferverzögerungen seitens der PopUp Piazza AG in Bezug auf schriftlich zugesicherte Termine hat der Kunde das Recht, nach dem Ansetzen einer angemessenen Nachfrist von den vom Verzug betroffenen Vertragspositionen zurückzutreten. Die Nachfrist muss vom Kunden schriftlich angesetzt werden und mindestens die ursprüngliche Lieferfrist betragen.
Bei Lieferungsunmöglichkeit ohne Verschulden der PopUp Piazza AG, wird die PopUp Piazza AG von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden werden wegbedungen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.
Der Kunde hat die Kaufgegenstände bei deren Übergabe auf Mängel zu prüfen. Allfällige offene Mängel sind der PopUp Piazza AG innert drei Arbeitstagen nach Übergabe schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind vom Kunden sofort nach deren Feststellung schriftlich zu melden und können längstens bis zwei Jahre nach Übergabe der Kaufgegenstände gerügt werden.
Liegt ein (offener und/oder versteckter) Mangel am Kaufgegenstand vor und wurde dieser vom Kunden ordnungsgemäss gerügt, ist die PopUp Piazza AG wahlweise berechtigt, den mangelhaften Kaufgegenstand zu ersetzen, eine Nachbesserung vorzunehmen oder den Kaufpreis zu mindern. Ansprüche des Kunden auf Wandlung oder Kaufpreisminderung und/oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ein allfälliger Mangel berechtigt den Kunden nicht, die Kaufpreiszahlung zurückzubehalten oder zurückzufordern. Hat der Kunde seine Kaufpreiszahlungspflicht nicht erfüllt, hat er keinen Gewährleistungsanspruch.
Handelsübliche und fabrikationsbedingte Mass-, Farb- und Strukturabweichungen bilden keinen Gewährleistungsanspruch. Bei der Beurteilung des Vorliegens eines allfälligen Mangels dienen die entsprechenden Lagermodelle mit ähnlichem Alter und Nutzungseinsatz hinsichtlich Qualität, Verarbeitung und Eigenschaft als Referenzobjekte. Holz ist ein Naturprodukt - Narben, Risse sowie Farb-, Muster- und Strukturdifferenzen und unregelmässige Einschlüsse bilden keinen Mangel und werden vom Kunden akzeptiert.
Von der Gewährleistung nicht erfasst sind Bruch von Glas, Spiegel, Kunststoff, Screens oder Solarpanels. Auch Akkus und Leuchtmittel sowie Veränderungen durch Abnützung oder Schäden durch unsachgemässen Gebrauch (z.B. kein Giessen von Pflanzen, Überspannung von Sonnensegel und Segelstangen, Reissen am Schlauch der Luftpumpe, usw.) sind ausgeschlossen. Werden die Kaufgegenstände vom Kunden selbständig geändert oder weiterverarbeitet, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Es liegt in der Sorgfaltspflicht des Kunden, darauf zu achten, dass keine Schäden durch den Gebrauch der Kaufgegenstände entstehen. Die PopUp Piazza AG übernimmt hierfür keine Haftung.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren generell mit Ablauf von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufgegenstände (vgl. Art. 210 Abs. 1 OR). Es besteht folgende Ausnahme: sämtliche Patina-Module: 1 Jahr.